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AGB zu SaaS der

 GWK Grüner Werkzeugkasten GmbH 

Die Firma GWK Grüner Werkzeugkasten GmbH, Im Dau 13, 50678 Köln, (nachfolgend GWK genannt) schließt Verträge zur Nutzung des online-basierten CO2 Dokumentations- und Prüftools für Film-/Eventproduktionen (nachfolgend Grüner Werkzeugkastengenannt) nur zu den folgenden Bedingungen.

1.       Vertragsgegenstand

1.1    GWK stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags den Grüner Werkzeugkasten im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) in der jeweils aktuellen Version im Umfang des vom Kunden akzeptierten Angebots zur browsergestützten Nutzung entgeltlich online (ganzjährig, 24 Stunden, sieben Tage die Woche, 365/366 Tage im Kalenderjahr) zur Verfügung. 

1.2    Ist im Rahmen des Grüner Werkzeugkastens auch die Nutzung von Serverspeichern durch GWK vorgesehen, so stellt GWK dem Kunden auf einem in Deutschland ansässigen Server Serverplatz mietweise zur Verfügung. Auf schriftliche Anfrage und bei Übernahme der entsprechenden Vergütung stellt GWK dem Kunden den Serverplatz auf einer mandantenspezifischen Instanz zur Verfügung. Der Serverspeicher dient der Speicherung der vom Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Grüner Werkzeugkastens eingegebenen Daten. Die Daten werden turnusmäßig von GWK zur Darstellung auf dem Grüner Werkzeugkasten gesichert.

1.3    Die zugesicherte Verfügbarkeit des Grüner Werkzeugkastens beträgt 99 % im Jahresmittel. Die zulässige Nicht-Verfügbarkeit von 1 % pro Jahr steht nur für ungeplante Ausfälle zur Verfügung. Ausgenommen von der 99 %igen Verfügbarkeit sind geplante und soweit möglich angekündigte Unterbrechungen für notwendige Wartungen, Updates und Reparaturen unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Unterbrechung übersteigt nicht mehr als vier Wartungen je Monat im Monatsmittel (gerechnet auf zwölf Monate) und hält sich im Rahmen des Üblichen, wobei ausschließlich solche Wartungen gewertet werden, die zu einer signifikanten Nutzungsbeeinträchtigung des Grüner Werkzeugkastens führen.
  2. Die Unterbrechung erfolgt nicht zwischen 9:00 und 18:00 Uhr CET. Unterbrechungen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr CET bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kunden in Textform bzw. schriftlich, wobei diese Genehmigung nur unter einem wichtigen Grund verweigert werden darf. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage von GWK gilt die Zustimmung als erteilt. 
  3. Die Unterbrechung dauert nicht länger als 6 Stunden. Längere Unterbrechungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kunden in Textform, wobei diese Genehmigung nur unter einem wichtigen Grund verweigert werden darf. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage von GWK gilt die Zustimmung als erteilt. 
  4. Die Unterbrechung ist nicht ausschließlich auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von GWK zurückzuführen.

2.       Pflichten von GWK

2.1    GWK entwickelt den Grüner Werkzeugkasten laufend weiter und wird ihn durch laufende Updates und Upgrades verbessern. GWK stellt sicher, dass die jeweils laut Angebot eingesetzten Datenbanken aktuell in den Grüner Werkzeugkasten eingebunden sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf konkrete Änderungen, Anpassungen oder Verbesserungen. Die Updates und Upgrades stehen dem Kunden entsprechend dem von ihm akzeptierten Angebot und den Regelungen in Punkt 1. zur Nutzung zur Verfügung. 

2.2    GWK verpflichtet sich zur Datensicherung im Umfang des Standes der Technik. Hierzu wird derzeit beim aktuellen Stand der Technik die Kommunikation zwischen dem Server und dem Grüner Werkzeugkasten über den Browser beim Kunden über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung erbracht. Weitere Regelungen zur Datensicherung finden sich in der von den Parteien ggf. noch separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung. 

3.       Vergütung

3.1    Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

3.2    Die Bereitstellungsgebühr ist, wenn nichts Gegenteiliges im Angebot vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig.

3.3    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist nur dann zulässig, sofern diese von GWK anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

4.       Pflichten des Kunden

4.1    Unbeschadet der Verpflichtung von GWK zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und regelmäßige Sicherung seiner im Rahmen der Nutzung des Grüner Werkzeugkasten eingegebenen Daten und Informationen verantwortlich. Der Grüner Werkzeugkasten bietet hierzu den Export der hinterlegten Daten in gängigen Formaten zur Datenspeicherung beim Kunden an. 

4.2    Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung des Grüner Werkzeugkasten hinterlegten E-Mail-Adressen nur durch die jeweiligen Mitarbeiter nutzen zu lassen und Dritten nicht zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, seine derart berechtigten Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Für etwaigen Missbrauch bei der Nutzung des Grüner Werkzeugkasten haftet der Kunde persönlich. 

4.3    Der Kunde wird der Grüner Werkzeugkasten nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Sollte der Kunde den Grüner Werkzeugkasten umfangreicher nutzen, ist er verpflichtet GWK die hierfür vereinbarte Vergütung und sollte zwischen den Parteien keine Regelung bestehen, gemäß der Vergütung in Anlage 1, bei doppeltem Satz zu vergüten. Bei Überschreitung des Nutzungsumfangs bzw. Missbrauch durch einen Mitarbeiter haftet der Kunde unverschuldet entsprechend. 

5.       Nutzungsrechte

5.1    GWK räumt dem Kunden das einfache und nicht übertragbare Recht ein, den Grüner Werkzeugkasten während der Dauer des Vertrags im Rahmen des SaaS vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen. Über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software selbst, erhält der Kunde ausdrücklich nicht.

5.2    Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten und im Grüner Werkzeugkasten zur Verfügung gestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt GWK zur Erbringung der Grüner Werkzeugkasten Leistungen hiermit das einfache Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet Dritten zugänglich zu machen und sie hierzu insbesondere zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde ist berechtigt, den Kreis der zugangsberechtigten Dritten zu beschränken. Der Kunde stellt GWK von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen Dritter frei. 

6.       Geheimhaltung

6.1    GWK verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangter Kenntnisse. Die Geheimhaltungspflicht und damit Haftung umfasst nicht diejenigen Informationen, die der Kunde über den Grüner Werkzeugkasten Dritten ggf. auch diesen nur vertraulich zur Verfügung stellt. 

6.2    Der Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen und gesetzmäßigen Umgang mit allen sensiblen bzw. persönlichen Daten auf dem von GWK genutzten Server. 

6.3    Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen, die Zugang zu Informationen haben, derselben Vertraulichkeitspflicht unterliegen, wie sie hier niedergelegt ist.

7.       Haftung

7.1    GWK haftet für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Anzeigen, auf Webpräsenzen und Dokumentationen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Zur Zusicherung einer Eigenschaft bedarf es einer schriftlichen, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Vereinbarung.

7.2    Die Haftung für anfängliches Unvermögen und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines SaaS und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen typischerweise gerechnet werden muss.

7.3    Für leichte Fahrlässigkeit haftet GWK nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht findet die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Punkt 7.2 Anwendung.

7.4    Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7.5    GWK haftet nicht für die Verfügbarkeit von von Dritten gehaltenen Kommunikationswegen zum Aufruf und Datentransfer bei der Nutzung des Grüner Werkzeugkasten.

7.6    GWK haftet nicht für die Richtigkeit der von ihr zur Berechnung genutzten und im Angebot aufgeführten Datenbanken. Unabhängig davon wird GWK hinsichtlich der Datenqualität der Datenbanken Stichproben machen und den Kunden bei Zweifeln an der Datenqualität hierüber zumindest in Textform informieren und sich um eine bessere Datenqualität bemühen. 

7.7    Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von GWK.

8.       Laufzeit und Kündigung

8.1    Der Vertrag beginnt, wenn im Angebot nichts Abweichendes vorgesehen ist, mit der Annahme des Angebots von GWK bzw. des hierin genannten Anfangsdatums zu laufen und hat eine Laufzeit vom 12 Monaten. Ist im Vertrag kein Anfangsdatum genannt bzw. das Anfangsdatum ist nicht der 1. eines Monats, beginnt der Vertrag mit dem 1. des Folgemonats zu laufen und hat von da an eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

8.2    Zum Ende des Vertrags ist GWK verpflichtet, die gespeicherten Daten des Kunden in strukturierten, klaren, dokumentierten, maschinenlesbaren Formaten mittlerer Komplexität, welches dem dann aktuellen Stand der Technik entspricht, über eine Exportmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Daten in einem von ihm bzw. von einem Dritten für ihn benannten Format.

8.3    GWK ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, den Zugang zum SaaS und den Daten vorübergehend zu sperren. Der Zugang muss erst dann wiederhergestellt werden, wenn der Verstoß beseitigt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall dazu verpflichtet, die vertraglich geschuldete Bereitstellungsgebühr weiter zu bezahlen.

9.       Schlussbestimmungen

9.1    Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

9.2    Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

9.3    Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags hiervon unberührt.

9.5    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, Köln. Auf den Vertrag und seine Umsetzung findet nicht UN-Kaufrecht, sondern ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ausgenommen die Regelungen, die auf die Anwendung des Rechts anderer Staaten verweisen.