IV. Personen- und Materialtransporte

Keine Flüge, wenn Bahnfahrt unter fünf Stunden

● MUSS-Vorgabe:

Inlands- und Auslandsflüge sind nicht gestattet, wenn die entsprechende Bahnfahrt weniger als fünf Stunden dauern würde. Produktionsseitig dürfen, außer wenn im Bild zu sehen, keine Privatjets eingesetzt werden.

Einsatz emissionsarmer PKW

● MUSS-Vorgabe:
Bei jedem vierten im Eigentum der Produktion befindlichen oder von dieser angemieteten/geleasten PKW (ohne Spiel- wagen) muss es sich um ein CO2-reduziertes Fahrzeug mit geringen Feinstaub- und Stickoxidemissionen handeln.* Dies umfasst vollständig elektrisch angetriebene Fahrzeuge (möglichst unter Verwendung von Ökostrom), CNG-Fahrzeuge (möglichst unter Verwendung von Bio-CNG) sowie auch Hybridfahrzeuge (klassische Hybridfahrzeuge und Plug-in Hybrids, wobei Plug-in-Hybrids möglichst nur im E-Modus genutzt werden sollten).

* Ab 2024 gilt diese Anforderung für jedes dritte Fahrzeug; ab 2025 für jedes zweite Fahrzeug.

Nur EURO 6 Diesel

● MUSS-Vorgabe:
Wo Diesel-Fahrzeuge eingesetzt werden, müssen diese die Norm Diesel EURO 6 erfüllen. Ausgenommen sind Spezialfahrzeuge mit aufwändiger integrierter Technik oder mit speziellen aufwändigen Einbauten. Bis einschließlich 2024 sind in Bezug auf Transporter und LKW alle Bestandsfahrzeuge der Produktionsfirmen sowie der technischen Dienstleister, nicht aber Mietfahrzeuge, übergangsweise von dieser Muss-Vorgabe ausgenommen.