Muss Vorgabe Verpflegung

Verwendung von regionalen Lebensmitteln oder Bio-Lebensmittel

● Muss-Vorgabe
Sofern die Verpflegung durch ein externes, separates Catering erfolgt, müssen

  • entweder die eingesetzten Lebensmittel aus den Bereichen Obst, Gemüse, Salate, Eier, Fleisch und Wurstwaren, Milchprodukte und Käse sowie Kaltgetränke gemessen am Einkaufspreis, zu mindestens 50 % (ab 2025: 70 %) regionaler Herkunft sein. Als regionale Lebensmittel gelten Lebensmittel, die im Umkreis von 150 km oder weniger vom jeweiligen Produktionsort erzeugt wurden.
  • oder die eingesetzten Lebensmittel zu mindestens 33 %, gemessen am Einkaufspreis, Bio-Lebensmittel mit einem EU-Bio-Siegel oder einem anerkannten deutschen Bio-Siegel ausgezeichnet sein.                                 

Vegetarisches Catering

● Muss-Vorgabe
Mindestens an einem Tag pro Woche muss bei externem, separatem Catering das Essensangebot rein vegetarisch sein.

Information zur Verpfle- gung und Befragung zum Fleischkonsum

● Muss-Vorgabe
Das Team muss zu Drehbeginn von der Produktion über die ökologisch ausgerich- tete Verpflegungsauswahl informiert und unter anderem durch eine Befragung zum Thema Fleischkonsum in diese Auswahl eingebunden werden

Kein Einweggeschirr

● Muss-Vorgabe
Einweggeschirr (Teller, Besteck, Becher etc.) und Einwegflaschen dürfen während der ganzen Produktion und Postproduk- tion nicht zur Verfügung gestellt werden.