II. Energieeinsatz und -nutzung

MUSS-Vorgabe In allen für die Produktion einschließlich der Postproduktion genutzten Betriebsstätten des Produktionsunternehmens und in allen für die Produktion genutzten Studios muss zertifizierter Ökostrom verwendet werden.

 

MUSS-Vorgabe Erfolgt die Postproduktion außerhalb der Betriebsstätten des Produktionsunternehmens, so ist sicherzustellen, dass von den beauftragten Unternehmen für die Durchführung dieser Aufgabe ebenfalls ausschließlich Ökostrom verwendet wird.

MUSS-Vorgabe Grundsätzlich wird bei der gesamten Produktion mit Netzstrom gearbeitet. Nur in den nachfolgenden Ausnahmefällen dürfen davon abweichend Generatoren zum Einsatz kommen:


    • bei Produktionen »on location« ohne einen technisch geeigneten und bei einer Kabellänge von bis zu 100 Metern verfügbaren Netzanschluss


    • Bei Produktionen, für die eine unter- brechungsfreie Stromversorgung vertraglich gefordert ist, darf, sofern diese nicht anders zu realisieren ist, ein redundantes Generator-System – »Twin Power / Twin Pack« betrieben werden. Nachhaltigere moderne Möglichkeiten sind bevorzugt zu nutzen, wie z. B nur ein (Hybrid-)Generator im Stand-by mit nachgelagerter Batterie und parallelem Feststrom.